Die Justiz im Bundesland Salzburg

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Bezirksgericht Neumarkt

*) Mit 1.1.2003 wurde der Sprengel des BG Neumarkt um die vorher zum BG Salzburg 
gehörigen Gemeinden Mattsee, Obertrum, Schleedorf und Seeham erweitert.

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Vorsteher: Dr. Friedrich Spitzeneder
Adresse: 5202 Neumarkt a. Wallersee
Hauptstraße 16
Telefon: 057 60121
Fax: 057 60121 37288
PSK-Kto: 5450.868 
Amtstag: Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Gemeinden: Henndorf, Köstendorf, Neumarkt, Seekirchen, Straßwalchen (*siehe oben)
Größe: ca. 177 km2 (alt)
Einwohner: ca. 30.000 (alt)
Fälle/Jahr: 11.752 (alt)

Zur Gesamtkarte

Geschichte:

Das Pfleg- und Landgericht Neumarkt entstand aus den Gerichten Altentann, Lichtentann und Köstendorf. Bis zum Jahre 1680 wurde die Gerichtsbarkeit im Gebiet um Neumarkt vom Pfleggericht Lichtentann ausgeübt.
Im Jahre 1700 wurde das Gerichtsgebäude in Neumarkt, das sogenannte Pfleghaus, errichtet. Dem Gericht unterstand auch die Ortspolizei. Zu seinen  Aufgaben gehörte vor allem die Schlichtung von Streitigkiten, Ehrenbeleidigungen, Verlassenschaftsabhandlungen, Vertragsabschlüsse und dergleichen. Das Salzburgerische Pfleggericht Neumarkt hatte auch noch im Jahre 1816 nach dem Anschluss des Landes Salzburg an Österreich Bestand. Erst ca. 50 Jahre später erfolgte die Trennung von Justiz und Verwaltung, wodurch es zur Schaffung reiner Bezirksgerichte kam.
Gegenüber dem Gerichtsgebäude befand sich die sogenannte Fronfeste, die dazu diente, die Verurteilten und Schubhäftlinge zu verwahren. Dort wohnten auch die Gerichtsbeamten. Dieses Gebäude wurde im Jahre 1980 vom Verteidigungsministerium erworben zur Errichtung eines Depots für das Bundesheer.
In den 70-er-Jahren noch von der Auflösung bedroht,  erzwang das starke Bevölkerungswachstum in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen.

Mit 1.1.2003 wurde der Sprengel des BG Neumarkt um die vorher zum BG Salzburg gehörigen Gemeinden Mattsee, Obertrum, Schleedorf und Seeham erweitert.