LG-Sprengel - Landesgericht - Bezirksgerichte - Gemeindeverzeichnis - Justitia - Aktuelles - SVJ - Offenlegung
Stand nach der letzten Zusammenlegung am 1.7.2017
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+ aufgelöst mit 31.12.2002 ++ aufgelöst mit 31.12.2004 +++ aufgelöst mit 1.7.2017 |
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Die Bezirksgerichte sind die unterste Ebene im vierstufigen Gerichtsaufbau. Sie üben die Gerichtsbarkeit durch Einzelrichter (keine Senate) aus. Die Bezirksgerichte entscheiden in Zivilsachen über vermögensrechtliche Ansprüche (Geld oder Geldeswert) bis zu einem Streitwert von EUR 10.000,-- (inkl.), in Familienrechtssachen und Bestandsachen (Miete und Pacht) sogar unbeschränkt. Außerdem sind für alle Exekutionen (Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche), Privatkonkurse, in Verlassenschaftssachen (Erbschaften) und für alle Grundbuchangelegenheiten zuständig. Geleitet wird das Bezirksgericht durch den Gerichtsvorsteher. Das größte Bezirksgericht im Bundesland Salzburg ist das BG Salzburg; dort sind ca. 22 Richter tätig. Die Bezirksgerichte Taxenbach, Abtenau und Thalgau lasteten nicht einmal einen Richter zur Gänze aus; durch die mit 1.1.2003 wirksam gewordene Gerichtszusammenlegung wurde die Mindestgröße angehoben; weitere Zusammenlegungen erfolgten mit 1.1.2005.
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